Picklerl §57a Überprüfung

PKW, TRANSPORTER bis 2,8t - Hänger bis 3,5t

Termin für Pickerl-Überprüfung
Der Termin für die Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. "Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen". Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Nicht immer wird die österreichische Toleranzfrist anerkannt.

Intervalle
Eine Neuregelung gibt es seit 20. April 2002 für Neuwagen-Besitzer. "Wer einen neuen Pkw oder Kombi besitzt, muss nicht mehr jedes Jahr zum Pickerl. Nach der Erstzulassung des Neuwagens muss man nach drei Jahren zur ersten §57a-Überprüfung, danach nach weiteren zwei Jahren, dann wie bisher jährlich".

Abgelaufenes Pickerl - Strafen
"Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen". Theoretisch drohen bis zu 2.180,- Euro Strafe - und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.

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